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Vermittlungsgutschein

Auszug aus dem "Merkblatt für Arbeitslose" der Agentur für Arbeit:

Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?

Sie erhalten auf Wunsch von Ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein, wenn Sie arbeitslos sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit (Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten vier Monaten vor Beantragung des Gutscheins) weder vom Arbeitsamt noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind, oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind...

Falls Sie genauere Informationen dazu haben möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Arbeitsamt in Verbindung oder schauen Sie bitte im Internet unter www.arbeitsamt.de nach.

Hinweis: Der Gutschein muss immer vor dem Antritt der neuen Arbeit beim Vermittler vorliegen! Am besten lassen Sie sich diesen vor der Beauftragung eines privaten Arbeitsvermittlers geben. Meist reicht ein Anruf bei der Agentur für Arbeit und der Gutschein wird Ihnen zugeschickt.

Sie haben keinen Anspruch auf einen Gutschein? Ich gebe Ihnen gern Informationen zur Vermittlung ohne Gutschein.

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